Demenzbetreuung nach §45b SGB XI;
Regelung zur Entlastung von Angehörigen Demenzerkrankter.
Für Menschen mit eingeschränkter Alltags-kompetenz kann die Pflegekasse zusätzlich für Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung monatlich Euro 125,--genehmigen, unabhängig von einer Pflegestufe.
Der Betrag darf nicht für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden.
Für den Betroffenen bieten wir zu Hause stundenweise Betreuung an.
Den pflegenden Angehörigen soll dadurch eine zeitweilige Entlastung ermöglicht werden.
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