Pflege
zu Hause
Pflege und Unterstützung,
abgestimmt auf Ihre Lebenslage
Wenn Sie Unterstützung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit brauchen und in Dagersheim leben, können Sie sich an uns wenden.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte sind gerne für Sie da.
Wir hören zu, beraten Sie und finden mit Ihnen Lösungen, damit Sie in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung selbständig leben können.
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Unsere Pflegeleistungen
auf einen Blick
Wir bieten Ihnen professionelle Pflegeleistungen sowie umfassende Unterstützung durch ein erfahrenes, kompetentes Team von Pflegefachkräften in der Häuslichkeit an.
Unser ambulanter Pflegedienst führt die vom Arzt verordneten Maßnahmen professionell durch.
Unter Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, versteht man die Übernahme der Aufgaben eines pflegenden Angehörigen, wenn dieser verhindert ist.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie individuell und umfassend in Ihrer Pflegesituation. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps zu Hilfsmitteln und Leistungen der Pflegekassen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI werden von uns durchgeführt.

Kranken- und Altenpflege
Damit Sie weiterhin selbständig zu Hause wohnen bleiben können und nicht Ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, bietet unser Team eine professionelle Pflege und liebevolle Betreuung mit examinierten Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen und Altenpfleger:innen in Ihrem Zuhause an.
Dabei führen wir u.a. folgende Leistungen durch:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Zubereiten einer Mahlzeit
- Hilfe beim Aufstehen und Umsetzen sowie beim Lagern
- und vieles mehr
Liegt ein Pflegegrad vor, können die erbrachten Leistungen als Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Behandlungspflege
Unser ambulanter Pflegedienst führt die vom Arzt verordneten Maßnahmen professionell durch.
Hierzu gehören zum Beispiel das Richten und Verabreichen von Medikamenten, die Gabe von Injektionen (Spritzen), das regelmäßige Versorgen einer Wunde, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und vieles mehr.
So ist gewährleistet, dass zum Beispiel Medikamente regelmäßig eingenommen und Wunden optimal versorgt werden. Das fördert den Heilungsprozess und das gesundheitliche Wohlbefinden.


Verhinderungspflege
Unter Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, versteht man die Vertretung eines pflegenden Angehörigen, wenn dieser verhindert ist. Unsere Pflegefachkräfte und Nachbarschaftshelfer:innen übernehmen bei Verhinderung des Angehörigen, welcher sonst die Aufgaben durchführt, die häusliche Pflege oder Tätigkeiten im Haushalt. Grund für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist die Abwesenheit der Pflegeperson z.B. wegen Urlaub, Reha, Krankheit oder persönliche Termine wie Friseurtermin, Theaterbesuch und anderes.
Die Leistung kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden.
Der Leistungsbereich der Verhinderungspflege brachte 2025 einige Änderungen. Insbesondere die Zusammenlegung von Mitteln für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag. Für Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 stehen ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr als sogenanntes Jahresbudget flexibel für beide Leistungsbereiche zur Verfügung.
Im Weiteren entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die Verhinderungspflege erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege beantragt werden kann.
Unser Pflegedienst kann die Kosten für die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegeberatungsbesuche
Für Menschen, die zu Hause von Ihren An- und Zugehörigen versorgt und gepflegt werden, bieten wir Beratungsbesuche an. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie individuell und umfassend in Ihrer Pflegesituation, geben wertvolle Tipps zu Hilfsmitteln und Entlastung.
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege privat – durch An- und Zugehörige- organisieren, sind Sie gesetzlich verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Der Beratungsbesuch muss halbjährlich erfolgen. Diese Beratung dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen übernommen.
Gerne kommen wir zu einem Beratungsbesuch zu Ihnen.
Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Termin.